Aktuelle Informationen

der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

« zurück zur Übersicht

H & F - Bauherreninfo Nr. 24

Vergaberecht I - Befreiung von der VOB/A nicht wirtschaftlich
Vergaberecht II - Definition von Nebenangeboten
Vergaberecht III - Inhaltliche Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten
Vergaberecht IV - Zulassung von Nebenangeboten bei Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes
Vergaberecht V - Zulassung von Nebenangeboten bei EG-Verfahren
Schlammbehandlung - Weitere Einschränkung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung?
Abwasserableitung - Fremdwasserproblematik
Wasserwirtschaft - Gebührenstabilität, Versorgungssicherheit und -qualität in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wertung von Nebenangeboten bzw. von Änderungsvorschlägen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da viele potentielle Auftragnehmer einen Erfolg im Vergabeverfahren nur noch über Nebenangebote erwarten. Seit Februar 2006 gilt die Richtlinie 2004/18/EG-Artikel 24. Gegenüber den bekannten Regelungen sind zum Teil gravierende Änderungen bei Maßnahmen oberhalb des Schwellenwertes vorgenommen worden, die von den ausschreibenden Stellen zukünftig beachtet werden müssen. Wir haben versucht, Ihnen den Sachverhalt in kompakter Form zusammenzustellen.

Im April wurde durch den Freistaat Bayern ein neuer Vorstoß zur weiteren Verringerung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung unternommen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch..

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, laden Sie sich bitte das unten stehende PDF herunter.

Download pdf/Bauherreninfo 24.pdf