Aktuelle Informationen
der Ingenieure Hoßfeld & Fischer
« zurück zur ÜbersichtH & F - Bauherreninfo Nr. 4
Information in eigener Sache- Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
- Lehrauftrag der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen Sie heute im Rahmen unseres Bauherren-Infos über zwei spezielle Tätigkeitsfelder - den Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung - sowie über unsere Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt in Kenntnis setzen.
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
Auf der Grundlage der Art. 70 und 78 des Bayerischen Wassergesetzes wurde die Verordnung über Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft erlassen. Diese Verordnung hat zum Ziel, einen Teil der Aufgaben der Wasserwirtschaftsbehörden in die Privatwirtschaft zu verlagern. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von Gutachten für Kleinkläranlagen, die Durchführung der Eigenüberwachung für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, die Bauabnahme nach Art. 69 oder die Durchführung der technischen Funktionsprüfung an Löschwasserrückhaltungen. Vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft in München wurde Herr Dipl.-Ing. (FH) A. C. Fischer unter der Nr. 06/468/99 sowie Herr Dipl.-Ing. Univ. Hans-Ulrich Hoßfeld unter der Nr. 06/454/99 als Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft bestellt. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen für diesen Tätigkeitsbereich zur Verfügung.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die Baustellenverordnung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist seit 01.07.1998 in Kraft. Diese Verordnung dient vor allem der Verbesserung des Si-cherheits- und Gesundheitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen. Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind vor allem Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohen Unfallrisiko und Gesundheitsrisiko ausgesetzt, so daß die Unfallquote, insbesondere bei Unfällen mit tödlichem Ausgang oder Schwerverletzten doppelt so hoch ist, als im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige. Für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung. Deshalb ist er zur Einhaltung und zur Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung des Vor-habens und der späteren Koordinierung der Bauausführung verpflichtet. Diese Leistungen kann entweder der Bauherr selbst erbringen oder ein Ingenieurbüro mit entsprechender Fachkunde damit beauftragen. Für diese Tätigkeit stehen in unserem Büro die Herren Manfred Schmitt, Manfred Halbig und Herr Hoßfeld zur Verfügung. Diese Herren haben erfolgreich einen Lehrgang für Sicherheits- und Gesundheitskoordina-toren gemäß Baustellenverordnung bei der Ingenieurakademie Bayern absolviert.
Lehrauftrag der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt
Herr Dipl.-Ing. (FH) A. C. Fischer hat von der Fakultät des Bauingenieurwesens der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt einen Lehrauftrag für den Fachbereich Abwasser erhalten. Herr Fischer nimmt seit September 2000 an der Fachhochschule diesen Lehr...
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