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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer
« zurück zur ÜbersichtH & F - Bauherreninfo Nr. 37
Vergaberecht I - Neue SchwellenwerteVergaberecht II - VOB-Novellierung
Wasserrecht I - Neues Wasserhaushaltsgesetz/Neues
Bayerisches Wassergesetz
Bau-Recht I - Stundenlohnarbeiten
Bau-Recht II - Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
Abwasseranlage - Nutzung der Abwasserwärme
Verkehrsanlagen - Neue Asphalt-Kommunalstraßenregelung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Wirkung zum 01.03.2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Freistaat Bayern das neue Bayerische Wasserge-setz angepasst und ebenfalls zum 1. März in Kraft treten lassen.
In verschiedenen Veröffentlichungen wird bereits das Ende der Mischentwässerung als Konsequenz aus dem neuen Gesetz (§ 55 Abs. 2 WHG) herausgelesen, was bei einer Vielzahl von Netzbetreibern "panikartige" Reaktionen hervorgerufen hat. Mehre-re Nachfragen in unserem Büro, ob nunmehr tatsächlich das in den letzten 60 Jahren errichtete Mischsystem komplett außer Betrieb genommen werden muss, zeigen, wie brisant dieses Thema ist. Denn ein Umbau, sofern technisch überhaupt realisierbar, würde unüberschaubare Investitionsaufwendungen nach sich ziehen.
Bei genauer Durchsicht des Gesetzes, wird jedoch unter dem einschlägigen Paragra-phen ausgeführt, dass das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge-wässer eingeleitet werden soll. Es liegt also eine Soll-Vorschrift und keine Muss-Vorschrift vor. Es ist daher unzulässig, von einem rechtskräftigen Ende des Prinzips der Mischkanalisation oder gar von einem Vermischungsverbot zu reden. Wer in die-ser Form mit dem neuen Gesetz umgeht, hat dieses entweder nicht genau gelesen oder verfolgt irgendwelche unlauteren Geschäftsinteressen.
Unabhängig davon geht die zukünftige Entwicklung gerade bei Neuerschließungen in die Richtung einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung. Eine Vielzahl von Projekten konnte in dieser Form in der Vergan-genheit erfolgreich realisiert werden. Bei bestehenden Mischsystemen wird wo möglich eine Flächenabkopp-lung angestrebt, um so neue Netzreserven für Extremereignisse (Stichwort Klimafaktor) zu erhalten. Diesen Möglichkeiten und Erkenntnissen trägt natürlich das neue Gesetz Rechnung. Dies darf aber nicht mit einem Verbot einer Mischentwässerung gleichgesetzt werden.
Auf das Thema "Abwasserwärmenutzung" wollen wir Sie nochmals aufmerksam machen. Gerade in den letzten Tagen war das enorme Wärmepotential bei Kanälen, die insbesondere in Grünflächen verlaufen, gut sichtbar. Wir berichteten bereits vor 2 Jahren von der Abwasserwärmenutzung, die in der Schweiz seit vielen Jahren als etabliertes Verfahren zur Energieeinsparung genutzt wird. Die Grundidee geht bereits auf Überle-gungen der Technischen Universität München in den 80er Jahren zurück. Zum damaligen Zeitpunkt konnte sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen - zu niedrige Energiepreise - die Sache nicht durchsetzen. Warum soll nicht eine Kommune, die in der Regel Netzbetreiber ist, diesen...
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