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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

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H & F - Bauherreninfo Nr. 39

Baurecht - Bereinigende Preisfortschreibung untauglich
Wasserrecht - Frist zur Dichtigkeitsprüfung der privaten
Grundstücksentwässerungsanlagen?
Abwasseranlagen - Säurekapazität und Einfluss auf die Absetzbarkeit
von biologischen Schlämmen
Verkehrsanlagen - Neuer Recycling-Asphalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das noch junge Jahr 2011 wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute.

Rund 9 Monate ist das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in Bayern das neue Bayerische Wassergesetz in Kraft. Nach der anfänglichen Aufregung um ein mögliches "Ende" der Mischkanalisation hat sich der Umgang mit dem Gesetz norma-lisiert. In unserer täglichen Beratungspraxis taucht im Zusammenhang mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz immer wieder die Frage der Dichtheitsprüfung bei privaten Grundstücksanschlüssen auf und hier insbesondere der in der DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung" genannte Termin vom 31.12.2015. So wird vielfach die Auffassung vertreten, dass der in der Norm genannte Termin den privaten Grundstücksentwässerungsbetreiber zwingt, die Dichtheit mittels Kamerabefahrung bis zum Dezember 2015 nachzuweisen. Auch wir waren anfänglich dieser Auffassung, siehe Bauherreninfo Nr. 34 vom 06.03.2009. Diese Auffassung ist nicht richtig. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter den angegebenen Literaturstellen.

Gerade im letzten Quartal eines Jahres treten auf Kläranlagen Probleme an den Nachklärbecken infolge erhöhter abfiltrierbarer Stoffe auf. Wir erläutern Ihnen den Einfluss der Säurekapazität auf die Absetzbarkeit.

In den letzten Tagen berichtete Hamburg über seine neue und wesentlich preiswerte-re Methode zum Straßenbau infolge des Einsatzes von Recycling-Asphalt. Die neue Technik soll bis zu 30 % preiswerter sein. Vor dem Hintergrund der "Löcher in den Straßen und in den Kassen" haben wir, in der Hoffnung für Sie preiswerte Sanie-rungsmethoden zu finden, recherchiert.

Baurecht - Bereinigende Preisfortschreibung untauglich
Das OLG München (Urteil vom 20.07.2010, Az.: 13 U 4489/08) hat die von einer prüfenden Institution ver-tretene Auffassung, dass bei Spekulationspreisen bzw. mischkalkulierten Preisen die Vergütung bei Nach-trägen und Ausgleichsberechnungen gemäß Â§ 2 Abs. 3 VOB/B durch bereinigende Preisfortschreibung "auf ein übliches Maß zu korrigieren" und der neue Preis für Nachträge aus dieser korrigierten Basis her-aus zu entwickeln sei, als untauglich abgelehnt. Das OLG München vertritt die Auffassung, dass es sach-lich nicht gerechtfertigt ist, dass...

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