Aktuelle Informationen

der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

« zurück zur Übersicht

H & F - Bauherreninfo Nr. 52

- Abwasseranlagen - Änderung der Klärschlammverordnung veröffentlicht
- Wasserversorgung - Löschwasserversorgung im Bereich der öffentlichen
Wasserinfrastruktur
- Verkehrsanlagen - Neuregelung für die Anwohnerbeteiligung beim Straßen-
ausbau in Bayern
- Europa - EU-Kommission verklagt Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit vielen Jahren berichten wir Ihnen über die Entwicklungen im Bereich der Klärschlammbehandlung und -entsorgung. Die seit 1986 bestehende Klär-schlammrichtlinie der EU votiert für eine landwirtschaftliche Klärschlammver-wertung, allerdings nur insoweit, als dass selbstverständlich mögliche Schäden aus dieser Verwertung vermieden werden sollen. Eine Weiterentwicklung auf EU-Ebene gestaltete sich in den letzten Jahren äußerst schwierig, da die Inte-ressenslagen der einzelnen Länder völlig unterschiedlich waren und demzufolge eine Weiterentwicklung der EU-Klärschlammrichtlinie erschwert wurde. Dies mag auch daran liegen, dass gerade bei den jüngeren EU-Ländern der Schwerpunkt auf der Sammlung und Ausreinigung der Abwässer gelegt wurde und das The-ma "Klärschlamm" nicht die höchste Priorität besitzt. Dies gilt umso mehr für die Rückgewinnung von entsprechenden Wertstoffen im Klärschlamm. Aber auch in Deutschland hat man sich mit der Weiterentwicklung der Klär-schlammentsorgung aufgrund widerstreitender Interessen schwer getan. In den zurückliegenden Jahren wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Na-turschutz, Bau und Reaktorsicherheit nach langen Jahren der Vorbereitung ein Referentenentwurf zur neuen Klärschlammverordnung im Juni 2016 vorgelegt. Es folgten noch etliche Monate der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Im Frühjahr dieses Jahres wurde durch den Deutschen Bundestag schließlich die neue Klärschlammverordnung beschlossen, die dann im Mai 2017 auch vom Bundesrat ihre Zustimmung erhielt. Schließlich wurde die Novellierung vor wenigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ...



Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, laden Sie sich bitte das unten stehende PDF herunter.

Download pdf/Bauherreninfo 52.pdf