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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

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H & F - Bauherreninfo Nr. 64

Baurecht - Einsatz von Stoffpreisgleitklauseln
Vergaberecht - Änderung der Vergabeverordnung
Baustoffmanagement - Ersatzbaustoffverordnung EBV
Schlammbehandlung - Meldefrist 31.12.2023 für Kläranlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach längerer Pause erhalten Sie heute wieder ein neues Bauherreninfo. Um den Papierverbrauch zu senken, haben wir uns entschlossen, das Bauherreninfo in Zukunft per E-Mail zu versenden. Dies hat auch den Vorteil, dass die Zustellung personenbezogener als bisher bei gleichzeitig geringerem Aufwand erfolgen kann. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie in Zukunft das Bauherreninfo nicht mehr möchten, so melden Sie sich bei uns, dann nehmen wir Sie selbstver-ständlich aus dem Verteiler.

Am 16.06.2023 dieses Jahres hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bun-desregierung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VGV zugestimmt. Am 24. August ist die geänderte Vergabeverordnung – die Veröffentlichung erfolgte am 23. August im Bundesgesetzblatt – in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentli-chen Vergabeverfahren, wenn der Schwellenwert von netto 215.000,- € über-schritten wird, europaweit ausgeschrieben werden. Die Auswirkungen sowohl auf der Auftraggeberseite als auch auf der Seite der planenden Berufe sind gewaltig. So geht man davon aus, dass zukünftig mehr als 10.000 zusätzliche VGV-Verfahren notwendig werden, was eine maßgebliche Erhöhung der Büro-kratie zur Folge hat und einen enormen finanziellen Aufwand nach sich zieht. Bei einem mittleren Finanzaufwand von 30.000 bis 50.000,- € auf der Auftraggeber-seite als auch auf der Auftragnehmerseite und zusätzlichen 10.000 VGV-Verfahren entstehen Kosten von rd. 400 Mio. €. Hier muss man sich wirklich die Frage stellen, ob dieses Geld nicht besser in Planungs- und Bauleistungen fließen sollte. Was ist das für ein Bürokratieabbau, von dem landauf, landab die Politik spricht?

Auch unser Büro geht mit der Zeit und muss sich weiterentwickeln. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die bestehende Gesellschaftsform einer BGB-Gesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-haftung überzuführen. Seit März dieses Jahres sind wir beim Amtsgericht Schweinfurt als Partnerschaftsgesellschaft mbB mit der Nr. P88 eingetragen.


Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, laden Sie sich bitte das unten stehende PDF herunter.

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