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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer
« zurück zur ÜbersichtIB H & F – Bauherreninfo Nr. 69
- Gewässerschutz - Auswirkungen des Nährstoffeintrages auf die Ostsee- Verkehrsanlagen - Bundesrat Initiative des Landes Nordrheinwestfalen zur Verschärfung des Bußgeldkataloges bei Verstößen gegen die Gewichtsbeschränkung auf Brücken
- Wasserwirtschaft I - Die Vorteile eines begrünten Daches
- Wasserwirtschaft II - Wasserwiederverwendung im Bereich der Abwasserreinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade der Zustand unserer Brücken und Straßen steht stellvertretend für die schlechte Verfassung unserer gesamten Infrastruktur in Deutschland. Ein großer Teil dieser Infrastruktur befindet sich in kommunaler Hand. Insofern könnten gerade Investitionen in die Infrastruktur und damit letztendlich in die Bauwirtschaft auch die deutsche Gesamtkonjunktur vor dem Hintergrund der Exportschwäche stützen und einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der konjunkturellen Situation beitragen.
Das Problem sind jedoch die aus dem Ruder laufenden Ausgaben der Kommunen. So betrug deutschlandweit das Defizit im Jahr 2024 25 Milliarden Euro. Die Gesamtverschuldung der bayerischen Kommunen lag im Jahr 2005 bei rund 22 Milliarden Euro und ging bis zum Jahr 2020 auf ca. 16 Milliarden Euro zurück. Seit dieser Zeit setzte jedoch ein extremer Anstieg auf 25 Milliarden im Jahr 2024 nur der bayerischen Kommunen ein. Nach einem Überschuss im Jahr 2022 hat sich die jährliche Verschuldung im Jahr 2023 auf 2,5 Milliarden, im Jahr 2024 auf 5,5 Milliarden und im Jahr 2025 allein in den ersten drei Quartalen auf 5,3 Milliarden Euro erhöht. Die Zahlen für das vierte Quartal 2025 liegen noch nicht vor.
Die Ursachen sind vielfältig. Die drei Hauptursachen sind jedoch die hohe Inflation, die schwache Konjunktur und der sprunghafte Anstieg der Sozialausgaben. Im Ländervergleich stehen die bayerischen Kommunen noch relativ gut da. Nichtsdestotrotz sind Änderungen weder kurz- noch mittelfristig zu erkennen.
Aus Sicht der Kommunen ist eine Staatsreform hinsichtlich der Finanzierung zwingend notwendig. Dabei muss der Grundansatz sein: „Wer anschafft, muss zahlen.“ Nachdem der Bund zahlreiche Gesetze verabschiedet hat, die dann durch die Landkreise und Kommunen umgesetzt werden müssen, muss dementsprechend auch der Bund für eine ausreichende Finanzierung der Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke sorgen. Vor dem Hintergrund der kommunalen Finanzsituation sind die Diskussionen zum Gewässerschutz und den entsprechenden Auflagen mit den Vertretern der Wasserwirtschaft durchaus verständlich.
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