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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer
« zurück zur ÜbersichtH & F - Bauherreninfo Nr. 14
Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft Geruchsemission aus Kläranlagen Wichtige Aspekte bei der Wahl der Oberflächenbefestigung Nachweisberechtigte für den vorbeugenden Brandschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einer längeren Sommerpause wollen wir Sie heute über die oben angeführten Themen informieren.
Abnahme von wasserwirtschaftlichen Bauvorhaben im Freistaat Bayern durch den Privaten Sachverständigen
Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen unterliegen in der Regel einer wasserrechtlichen Genehmigung. Im Genehmigungsbescheid wird nach Abschluß der Maßnahme die Abnahme des Bauvorhabens durch einen Privaten Sachverständigen gefordert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die Abnahmen nicht immer durchgeführt wurden. Neuerdings wird dieser Abnahme durch die Genehmigungsbehörden mehr Beachtung geschenkt. Wir empfehlen Ihnen daher, nach Abschluß derartiger Bauvorhaben konsequent die Abnahme durch den Privaten Sachverständigen vornehmen zu lassen. Für...
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