Aktuelle Informationen
der Ingenieure Hoßfeld & Fischer
« zurück zur ÜbersichtH & F - Bauherreninfo Nr. 24
Vergaberecht I - Befreiung von der VOB/A nicht wirtschaftlichVergaberecht II - Definition von Nebenangeboten
Vergaberecht III - Inhaltliche Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten
Vergaberecht IV - Zulassung von Nebenangeboten bei Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes
Vergaberecht V - Zulassung von Nebenangeboten bei EG-Verfahren
Schlammbehandlung - Weitere Einschränkung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung?
Abwasserableitung - Fremdwasserproblematik
Wasserwirtschaft - Gebührenstabilität, Versorgungssicherheit und -qualität in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wertung von Nebenangeboten bzw. von Änderungsvorschlägen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da viele potentielle Auftragnehmer einen Erfolg im Vergabeverfahren nur noch über Nebenangebote erwarten. Seit Februar 2006 gilt die Richtlinie 2004/18/EG-Artikel 24. Gegenüber den bekannten Regelungen sind zum Teil gravierende Änderungen bei Maßnahmen oberhalb des Schwellenwertes vorgenommen worden, die von den ausschreibenden Stellen zukünftig beachtet werden müssen. Wir haben versucht, Ihnen den Sachverhalt in kompakter Form zusammenzustellen.
Im April wurde durch den Freistaat Bayern ein neuer Vorstoß zur weiteren Verringerung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung unternommen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch..
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