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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

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H & F - Bauherreninfo Nr. 25

Bauvertragsrecht I - VOB, VOL und VOF noch nicht in Kraft
Bauvertragsrecht II - Vereinbarung der VOB "als Ganzes"
Vergaberecht - Basis-Vergabehandbuch für Bauleistungen in Bayern
Finanzen - Neues KfW - Programm für Kommunen
Wasserwirtschaft - Neue Badegewässerrichtlinie der EU

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Veröffentlichung des Vergabehandbuches Bayern trägt die Oberste Baubehörde zu einer weiteren Vereinheitlichung im Vergabewesen bei. Die Anwendung kann daher begrüßt werden. Darüber hinaus weisen wir auf ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.03.2005 hin. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig die Umsetzung der VOB "als Ganzes" ist, da anderenfalls erhebliche Nachteile für den Bauherrn entstehen können. Die im Frühjahr von der EU in Kraft gesetzte neue Badegewässerrichtlinie muss in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Fortschreibung der bisherigen Richtlinie ist grundsätzlich zu begrüßen und sicherlich für kommunale Auftraggeber insofern von Interesse, da der Drang der Bevölkerung zum Baden in Fließgewässer in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.


Bauvertragsrecht I - VOB, VOL und VOF noch nicht in Kraft

Der Bundesrat hat am 22.09.2006 beschlossen, dass die Vergabeverordnung VgV in Kraft treten soll, wenn...

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