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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

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H & F - Bauherreninfo Nr. 41

Kommentar - Investitionsmittel für Infrastruktur ausreichend?
- Wirtschaftlicher Vorteil von Kombibaumaßnahmen
- Anwendung Ausbaubeitragsrecht
Bautechnik - Neue ZTV E-StB 09
Vergaberecht - Negative Einheitspreise
Energie - Beitrag der Wasserwirtschaft zur Energiewende

Sehr geehrte Damen und Herren,

landauf landab kommt es zu Verkehrsbehinderungen infolge von Straßenbaumaß-nahmen. Der Autofahrer erträgt die Behinderungen mit Gelassenheit und ist im Grun-de genommen froh, dass die schlimmsten Schlaglochpisten beseitigt werden. Auf Grund der Vielzahl von Baumaßnahmen in den letzten Wochen könnte der Eindruck entstehen, dass sich die öffentlichen Bauverwaltungen der Problematik angenommen haben und erhebliche Mittel in den Straßenunterhalt investieren.

So forderten der ADAC sowie der DAV (Deutscher Asphaltverband e.V.) im Sommer eine Erhöhung von Mitteln für den Straßenbau, um den Wertverfall der Verkehrsanla-gen zu verhindern. Ganz aktuell fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. eine nachhaltige Brückenertüchtigung insbesondere von maroden Autobahnbrü-cken. Er weist in seiner Studie "Brückenertüchtigung jetzt - ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Mobilität auf Fernstraßen" auf fehlende Mittel in einer Größenordnung von bis zu 2,75 Milliarden Euro bis 2016 im Fernstraßenbau hin.

Die verantwortlichen Ingenieure in den jeweiligen Bauverwaltungen sehen dies natür-lich ähnlich und haben mit den jetzigen Maßnahmen nur auf die schlimmste Not rea-giert, aber letztendlich fehlen die finanziellen Mittel.

Verschärft wird die jetzige Situation auch dadurch, dass in praktisch allen Bereichen in den letzten 20 Jahren nicht die nötigen Investitionsmittel für den Bauunterhalt zur Ver-fügung gestellt wurden. Wenn beispielsweise eine Kommune mit einem 100-Kilometer-Straßennetz sich selbst die Forderung stellt, dass etwa alle 50 Jahre eine Kompletterneuerung der Straßen vorgenommen sein soll, so müssten jährlich rund zwei Kilometer neue Straßen gebaut werden, um dieser Forderung gerecht zu wer-den. Die Erneuerung im 50-Jahresrhytmus mag im Bereich von Siedlungsstraßen noch akzeptabel sein, im Bereich von stark belasteten Verkehrswegen ist der Zyklus auf eher 30 Jahre abzusenken, so dass der jährliche Erneuerungsbedarf wesentlich höher liegen würde.


Während im Bundes-, Staats- oder auch Gemeindestraßenbau der jeweilige Straßenbauträger in Gänze an den Aufwendungen hängt, muss im Kommunalstraßenbau eine Umlegung auf die Anlieger je nach Straßennutzungstyp erfolgen. Besonders wirtschaftliche Erneuerungsmaßnahmen können dann erreicht werden, wenn Kombinationsbaumaßnahmen eingerichtet werden, das heißt, dass auch die städtische Infrastruktur, bestehend aus Kanalisation, Wasserversorgung, Stromversorgung und sonstige Sparten, mit erneuert wird und diese Gewerke in die Kostenteilung des Straßenbaus mit einbezogen werden. Die damit einhergehenden Synergieeffekte führen bei allen Beteiligten zu wirtschaftlichen Vorteilen und gewähren langfristig den Erhalt der Infrastruktur, eine Infrastruktur, die letztendlich allen Bürgern gehört und einen fortschrittlichen Industriestaat eben auszeichnet. Dass diese dann neu errichteten Bauwerke lange Le-benszyklen erreichen, wird auch durch entsprechende Normenwerke sichergestellt. Als Beispiel ist die neue ZTV E-StB 09 zu nennen, die mit ergänzten Anforderungen äußerst praxistauglich erweitert wurde. Im Gegensatz zu anderen Regelwerken hat hier keine Überregulierung stattgefunden.


Bautechnik - Neue ZTV E-StB 09

Die neue ZTV E-StB 09 ersetzt die ZTV E-StB 94/97. Bewährte Regelungen wurden sinnvoll ergänzt bzw. maßvoll erweitert. Eine ausreichende Standsicherheit und langfristige Gebrauchstauglichkeit eines Erd-bauwerkes (wie z. B. eines Dammes) wird durch die Prüfung der Verdichtung bzw. der Bestimmung des Verdichtungsgrades sowie durch die Prüfung der Tragfähigkeit auf dem Planum sichergestellt. Gegenüber der ZTV E-StB 94/97 wurde der Verdichtungsgrad DPR von 95 % herausgenommen, da zum einen mit der heutigen Technologie ohne Probleme Verdichtungsgrade von 97 % erreicht werden können und darüber hinaus mit der alten Anforderung beim Dammbau in Einzelfällen Schadensereignisse eingetreten sind.

Im Straßenbau gelten für den Verformungsmodul auf dem Planum zukünftig folgende Mindestwerte...

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