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der Ingenieure Hoßfeld & Fischer

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H & F - Bauherreninfo Nr. 61

- Baurecht I Unauskömmlichkeit allein kein Ausschlussgrund
- Baurecht II Prüfung von Referenzen im Vergabeverfahren
- Wasserrecht Auswirkungen des Klimawandels auf das Wasserrecht
- Abwasseranlagen I Reifenabrieb Hauptbestandteil von Mikroplastik
- Abwasseranlagen II Problematik der bodenbezogenen Klärschlamm-
verwertung
- Wasserrecht EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vergabekammer Nordbayern hat zur Wertung von Angeboten, die einen extrem niedrigen Preis aufweisen, eine weitere Präzisierung vorgenommen. Insbesondere wird betont, dass entscheidend für den Zuschlag, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung ist.

Viele Betreiber wasserrechtlicher Anlagen gehen davon aus, dass sie mit einem erhalte-nen Bescheid, der eine Laufzeit von 10 oder 20 Jahren besitzt, auch die wasserrechtli-che Nutzung über den kompletten Zeitraum garantiert bekommen. Dies ist tatsächlich nicht der Fall. So können Änderungen aufgrund des Klimawandels, die zum Beispiel zu einer erheblichen Reduktion der Wasserführung in Gewässern führen, eine dauernde Wasserentnahme zur Bewässerung unmöglich machen. In diesen Fällen ist die Behörde verpflichtet, die ausgestellten Bescheide zu überprüfen. Insofern kann der zu erwarten-de Klimawandel konkrete Auswirkungen auf die bestehende wasserrechtliche Nutzung haben.


Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, laden Sie sich bitte das unten stehende PDF herunter.

Download pdf/B Bauherreninfo 61.pdf